Ich bin seit kurzem arbeitslos, verliere ich nun meine Rechtsschutzversicherung?
Die Arbeitslosigkeit senkt die finanziellen Möglichkeiten normalerweise rapide, wodurch der Prämienbetrag von etwa 100 € im Jahr nicht mehr so einfach zu bezahlen ist. Daher stellt sich die Frage, ob man die Versicherung kündigen muss oder ob es möglich ist, die Versicherung auch in der Zeit der Arbeitslosigkeit zu behalten.
Viele Versicherungen bieten an, die Beitragszahlungen während der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen und dennoch weiterhin den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können (kostet im Normalfall einen kleinen Extra-Betrag, kann aber trotzdem sehr nützlich sein). Dafür muss man aber beweisen, dass man arbeitslos ist und diesen Zustand nicht mutwillig herbeigeführt hat.
Wer nach fünf Jahren immer noch keine neue Arbeit gefunden hat, muss die Versicherung kündigen (Frist kann je nach Anbieter variieren).
Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, welche die Absicherung der Arbeitslosigkeit ohne zusätzliche Prämie standardmäßig anbieten.








