Greift die Rechtsschutzversicherung auch in strafrechtlichen Fällen?

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit anderen Personen.
Jemand dem ein fahrlässiges Vergehen vorgeworfen wird, kann mit der finanziellen Unterstützung seiner Versicherung rechnen. Sollte sich jedoch nachträglich eine Verurteilung wegen Vorsatz herausstellen, müssen alle bisherigen Leistungen an die Rechtsschutzversicherung zurückgezahlt werden.

Dies bedeutet, dass der Rechtsschutz bei Anklage auf ein vorsätzliches Vergehen nicht aktiv ist. Sollte sich jedoch beim Urteil ergeben, dass man nur fahrlässig gehandelt hat, erhält man die finanziellen Leistungen der Rechtsschutzversicherung dennoch.

Bei Zahlungen von Bußgeldern zahlt die Rechtsschutzversicherung im Normalfall nicht. Bei fahrlässigem Handeln werden zwar die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen, Strafzahlungen jedoch fallen nicht in den Leistungsbereich.
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FAQ über die Rechtsschutzversicherung