Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den Individualversicherungen und deckt bei einem anfallenden Rechtstreit das Kostenrisiko ab, sie gilt jedoch nicht für alle Rechtsgebiete sondern ist nach der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Normalfall folgende Kosten:
- Anwaltsgebühren für den frei wählbaren Rechtsanwalt
- Sachverständigenhonorare
- Zeugengelder
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, falls sie übernommen werden müssen
Für die meisten in der Versicherung inbegriffenen Leistungsarten, greift der Schutz erst nach Ende einer „Schonzeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.








