Willkommen auf Rechtsschutzversicherungen.de!

Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den Individualversicherungen und deckt bei einem anfallenden Rechtstreit das Kostenrisiko ab, sie gilt jedoch nicht für alle Rechtsgebiete sondern ist nach der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Normalfall folgende Kosten:

  • Anwaltsgebühren für den frei wählbaren Rechtsanwalt
  • Sachverständigenhonorare
  • Zeugengelder
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, falls sie übernommen werden müssen


Für die meisten in der Versicherung inbegriffenen Leistungsarten, greift der Schutz erst nach Ende einer „Schonzeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
03.01.2011


Die studentische private Krankenversicherung

Viele Studenten müssen sich bis zum 25. Lebensjahr nicht um eine Krankenkasse kümmern, denn sie sind in der Regel durch ...
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