05.10.2009
Rechtsschutzsicherheit für den Lebensunterhalt bei Studienabbruch
Ehebedingte Nachteile im Falle eines StudienabbruchsIn vielfacher Hinsicht kann sich ein Studienabbruch negativ auswirken. Bricht etwa eine Ehefrau aufgrund der Geburt eines Kindes ihr Studium ab, muss sie die daraus folgenden wirtschaftlichen Einbußen im Falle einer Scheidung jedoch nicht alleine tragen. Denn wird eine berufliche Laufbahn eingeschlagen, die ein niedrigeres Einkommen als das ursprünglich angestrebte mit sich bringt, kann sie nach einer Scheidung Ehegattenunterhalt erhalten. Diese Regelung ist für gewöhnlich befristet.
Somit ist der Ehepartner dazu verpflichtet, den ehebedingten Nachteil in Form des Studienabbruchs. Der Grund liegt darin, dass die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung von einer dauerhaften Ehe ausgegangen war und laut Versicherungsexperten die daraus entstandenen wirtschaftlichen Folgen von beiden Ehepartnern getragen werden müssen.
Somit ist der Ehepartner dazu verpflichtet, den ehebedingten Nachteil in Form des Studienabbruchs. Der Grund liegt darin, dass die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung von einer dauerhaften Ehe ausgegangen war und laut Versicherungsexperten die daraus entstandenen wirtschaftlichen Folgen von beiden Ehepartnern getragen werden müssen.








