15.01.2010
Lehman-Opfer können entschädigt werden
Erste Erfolge für Geschädigte der Bank Lehman Brothers
Der bundesweit erste Prozess bezüglich der insolventen Bank Lehman-Brothers ging für eine Geschädigte, die gegen eine Rechtsschutzversicherung geklagt hatte, erfolgreich zu Ende. In diesem Fall wurde eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft NRV eingereicht, da diese sich weigerte, die Anwaltskosten bezüglich der Rechtsstreitigkeiten über Lehman-Zertifikate zu übernehmen. Die klagende Mandantin besaß Lehman-Zertifikate im Wert von etwa 4000 € und verklagte die Bank nach dem Zusammenbruch. Die Begründung der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Versicherungsgesellschaft bezog sich darauf, dass es sich um Spekulations- und Termingeschäfte gehandelt habe und diese nicht im Deckungsbereich der Kostenübernahme liegen würden.

Dem Gegenargument der Rechtsanwältin stimmte das Amtsgericht Mannheim jedoch zu. Dieses lautete, dass keine typischen Gefahren von Termingeschäften bei den Lehman-Zertifikaten vorlagen. Somit ist es die Pflicht der Versicherungsgesellschaft, die Klagekosten gegen die Bank zu übernehmen.

Die Schätzung der Kunden, die durch Lehman-Zertifikate finanzielle Schäden erlitten, beläuft sich mittlerweile auf etwa 50.000, von denen viele rechtliche Schritte gegen die Bank einleiten wollen. Der eben genannte Fall zeigt, dass das Vorhaben, sich gegen Rechtsschutzversicherungen zur Wehr zu setzen, falls diese die Kostenübernahme der Klage verweigern, durchaus erfolgreich sein kann.


zurück zur Übersicht

Anbieter
Die Continentale - Versicherung vergleichen AdvoCard - Versicherung vergleichen AllRecht - Versicherung vergleichen KS Auxilia - Versicherung vergleichen Deurag - Versicherung vergleichen Concordia - Versicherung vergleichen Roland - Versicherung vergleichen
Leistungen
FAQ über die Rechtsschutzversicherung