23.02.2010
Ratschläge für Streit mit dem Vermieter
Wie Sie Streit mit dem Vermieter beilegen könnenViele Mieter haben es nicht immer leicht. Eine Erhöhung der Nebenkosten, die Wände mit Schimmelpilzen übersät oder viele weitere Vorfälle, wodurch Streit mit dem Vermieter entsteht, können eintreten. Für gewöhnlich steht dem Mieter der Mieterverein hilfreich zur Seite, im Ernstfall die Rechtsschutzversicherung.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter, ist dann der Rechtsschutz durch die Versicherungspolice abgedeckt. Viele Problemfälle lassen sich jedoch auch außergerichtlich lösen, Rat hierzu geben die örtlichen Mietervereine. Welche Lösung der Mieter wählt, muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Der Mietrechtsschutz ist oft ein Baustein einer Rechtsschutzversicherung, jedoch sind die Kosten für einen durchschnittlichen Haushalt meist nicht gering. Die gesamte Paketlösung beträgt über 200 Euro jährlich. Allerdings kann der Mietrechtsschutz auch einzeln abgeschlossen werden, wodurch der Jahresbeitrag für diese Leistung zwischen 50 und 100 Euro liegt, je nach Leistung eines Selbstbehalts.
In erster Linie werden durch eine solche Versicherung die anfallenden Anwaltskostenkosten für die Rechtsberatung getragen, später gegebenenfalls die notwendigen Gerichtskosten. Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer als Verlierer aus dem Gerichtsverfahren geht, werden durch den Versicherer auch die gegnerischen Anwaltskosten übernommen.
Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Streitursache tatsächlich ein Fall für die Versicherung ist. Es muss sich somit um einen Rechtsverstoß handeln, ganz gleich ob behauptet oder tatsächlich geschehen. Dabei kann es sich etwa um eine ungerechtfertigte Mieterhöhung oder um eine Kündigung handeln. Befindet sich die Wohnung durch einen unvorhersehbaren Zwischenfall nicht mehr im vertraglichen Zustand, liegt ebenfalls ein Fall für die Versicherung vor.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter, ist dann der Rechtsschutz durch die Versicherungspolice abgedeckt. Viele Problemfälle lassen sich jedoch auch außergerichtlich lösen, Rat hierzu geben die örtlichen Mietervereine. Welche Lösung der Mieter wählt, muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Der Mietrechtsschutz ist oft ein Baustein einer Rechtsschutzversicherung, jedoch sind die Kosten für einen durchschnittlichen Haushalt meist nicht gering. Die gesamte Paketlösung beträgt über 200 Euro jährlich. Allerdings kann der Mietrechtsschutz auch einzeln abgeschlossen werden, wodurch der Jahresbeitrag für diese Leistung zwischen 50 und 100 Euro liegt, je nach Leistung eines Selbstbehalts.
In erster Linie werden durch eine solche Versicherung die anfallenden Anwaltskostenkosten für die Rechtsberatung getragen, später gegebenenfalls die notwendigen Gerichtskosten. Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer als Verlierer aus dem Gerichtsverfahren geht, werden durch den Versicherer auch die gegnerischen Anwaltskosten übernommen.
Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Streitursache tatsächlich ein Fall für die Versicherung ist. Es muss sich somit um einen Rechtsverstoß handeln, ganz gleich ob behauptet oder tatsächlich geschehen. Dabei kann es sich etwa um eine ungerechtfertigte Mieterhöhung oder um eine Kündigung handeln. Befindet sich die Wohnung durch einen unvorhersehbaren Zwischenfall nicht mehr im vertraglichen Zustand, liegt ebenfalls ein Fall für die Versicherung vor.








