03.01.2011
Die studentische private Krankenversicherung
Viele Studenten müssen sich bis zum 25. Lebensjahr nicht um eine Krankenkasse kümmern, denn sie sind in der Regel durch ihre Eltern mitversichert. Im Anschluss ist der Student über die studentische gesetzliche Krankenversicherung weiter versichert, die jedoch nach dem 14. Semester oder mit Eintritt des 30. Lebensjahres endet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich binnen drei Monaten nach Auslaufen der Familienversicherung von der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen und in eine studentische private Krankenversicherung zu wechseln. Diese ermöglicht eine Mitgliedschaft bis zum 35. Lebensjahr. Mit speziellen Studententarifen, besseren Leistungen und individuell auf die Ansprüche abgestimmten Angeboten sind sie eine ideale Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen der Studententarife sind dabei identisch mit den Tarifen für Angestellte und Selbständige, die Beiträge sind aber wesentlich geringer. Folgende Bausteine gibt es:

Da gibt es zunächst den ambulanten Tarif, in dem alle Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Physiotherapie sowie Hilfsmittel wie Brillen oder Gehhilfen erstattet werden.

Beim Zahn-Tarif werden alle Kosten für die Zahnbehandlung übernommen. Beim Zahnersatz können bis zu 90% übernommen werden, üblich sind allerdings 70%.

Der stationäre Tarif erstattet alle Kosten, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen, z. B. ärztliche Behandlung, Pflege und Unterkunft. Es besteht ein Anspruch auf Unterbringung in einem Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt.

Die Pflegeversicherung ist eine gesetzlich verordnete Pflichtversicherung. Die Beiträge werden von der privaten Krankenkasse nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand festgelegt. Für den Arbeitgeberzuschuss gelten die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Familienversicherung gibt es im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse nicht. Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag.


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