28.09.2009
Freie Anwaltswahl
Die freie Wahl Ihres Rechtsanwaltes ist ein PrivilegDie freie Wahl eines Rechtsanwaltes ist ein Privileg, dass Ihnen bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich zusteht. Selbst im Falle einer Sammelklage oder eines Musterprozesses ist es der Versicherungsgesellschaft laut Beschluss des Europäischen Gerichtshofs nicht gestattet, Ihren Rechtsvertreter selbst zu ernennen. Somit ist die bisherige Regelung laut der Richtlinie 87/344 nicht mehr zulässig, wodurch Versicherungsnehmer ihren Rechtsanwalt nun selber auswählen dürfen.
Dies gilt zusätzlich, insofern die Vergütung des Rechtsanwaltes in den Leistungsbereich der Versicherungsgesellschaft fällt.
Dies gilt zusätzlich, insofern die Vergütung des Rechtsanwaltes in den Leistungsbereich der Versicherungsgesellschaft fällt.








