30.09.2009
Die Zulässigkeit der Altersgrenze einer Stellenausschreibung
Benachteiligung der Arbeitnehmer laut AAG
Als eine gegebenenfalls nicht zulässige Benachteiligung wegen des Alters wurde die Begrenzung innerbetrieblicher Stellenausschreibungen auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr erklärt.

Berechtigt ist sie nur in dem Ausnahmefall, dass seitens des Arbeitgebers ein gerechtfertigtes Ziel hiermit verfolgt wird und diese Maßnahme zur Zielerreichung notwendig ist. Genügen die angegebenen Gründe des Arbeitgebers für die Altersgrenze jedoch nicht, ist diese Form der Stellenausschreibung ein Verstoß gegen die Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung laut dem §11 des AAG.


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