Verteidigungskosten in Ordnungswidrigkeiten, bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen, selbst bei vorsätzlich begangenen Taten.
Beispiele:
- Ignorieren der Gurtpflicht
- Rotlicht
- Geschwindigkeitsübertretung
- Lärmbelästigung
- Ausnahme: Halte- und Parkverstöße








