Nur die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist abgedeckt, die Abwehr ist teilweise in der Haftpflichtversicherung versichert.
Beispiele:
- Falsche Beratung beim Kauf von Aktien
- Sturz im Supermarkt
- Schmerzensgeld aufgrund Beleidigungen
- Verkehrsunfälle








