Schadenersatz-Rechtsschutz

Nur die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist abgedeckt, die Abwehr ist teilweise in der Haftpflichtversicherung versichert.

Beispiele:
  • Falsche Beratung beim Kauf von Aktien
  • Sturz im Supermarkt
  • Schmerzensgeld aufgrund Beleidigungen
  • Verkehrsunfälle
Anbieter
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Leistungen
FAQ über die Rechtsschutzversicherung