Der Versicherungsschutz besteht nur für Verfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Beispiele:
- Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt
- Arbeitslosengeld II ist falsch berechnet
- LVA oder BfA weigert sich Reha-Maßnahme zu übernehmen
- Schwerbehindertem wird Grad der Behinderung nicht anerkannt








