Hier wird nur die Klage vor einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichts versichert, die Klage vor einem ausländischen Gericht oder der regelmäßig notwendige vorausgehende Einspruch unterliegen nicht dem Versicherungsschutz.
Beispiele:
- Zollbehörde erhebt Einfuhrzölle
- Werbungskosten werden bei der Steuererklärung nicht anerkannt
- Die Gemeinde erhöhte die Kosten für Abwasserentsorgung








