Die Verteidigung in Strafverfahren ist versichert, wobei zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vorgehen unterschieden wird.
Beispiele versicherte Vorwürfe:
- Viele Tatbestände des BMTG und des Waffengesetzes
- Fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung
- Beleidigung
- Totschlag
- Vorsätzliche Körperverletzung
- Diebstahl
- Mord








