Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Zuerst muss das betroffene Objekt anhand seiner Nutzungsart versichert werden (Mietwohnung, Eigentumswohnung, verpachtete/vermietete Einheit, selbstgenutztes Einfamilienhaus), da nur einzelne Risiken abgesichert sind.

Beispiele:
  • Streitigkeiten mit dem Nachbarn wegen Grenzbepflanzung
  • Mietminderung aufgrund von Mängeln
  • Eigenbedarfskündigung des Vermieters
  • Streitigkeiten wegen der Wohngeldabrechnung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Streitigkeiten mit der Stadt/Gemeinde
03.01.2011


Die studentische private Krankenversicherung

Viele Studenten müssen sich bis zum 25. Lebensjahr nicht um eine Krankenkasse kümmern, denn sie sind in der Regel durch ...
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