Zuerst muss das betroffene Objekt anhand seiner Nutzungsart versichert werden (Mietwohnung, Eigentumswohnung, verpachtete/vermietete Einheit, selbstgenutztes Einfamilienhaus), da nur einzelne Risiken abgesichert sind.
Beispiele:
- Streitigkeiten mit dem Nachbarn wegen Grenzbepflanzung
- Mietminderung aufgrund von Mängeln
- Eigenbedarfskündigung des Vermieters
- Streitigkeiten wegen der Wohngeldabrechnung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Streitigkeiten mit der Stadt/Gemeinde








